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Wasserzählertausch

Bei Kaltwasserzählern ist der Tausch alle sechs Jahre nach Ablauf der Frist erforderlich. Warmwasserzähler bereits nach fünf Jahren.

Wir nehmen für Sie gerne den Tausch vor, wichtig ist es zu wissen, um welche Zähler es sich handelt, damit der Wechsel klappt.

Der Ablauf ist also der, zuerst festzustellen, um welche Zähler es sich handelt, bzw. um wie viele. Damit Zeit und somit auch Kosten gespart werden, können Sie mithelfen:

Fotografieren Sie die Zähler ohne die Rosette und senden Sie dies an uns. u.U. können wir dadurch die richtigen Zähler identifizieren. Sollte das Ihnen nicht möglich sein, kommen wir auch gerne vorbei und klären die Frage vorort.

Nun können die Zähler bestellt und eingebaut werden.

Beim Eichamt müssen vom Wohnungseigentümer bzw. der Hausverwaltung die Zähler gemeldet werden.

Hier Auszüge aus der Information der Eichaufsichtsbehörde:

„Informationen für Verwender von Messgeräten oder von diesen mit der Erfassung von Messwerten Beauftragte zur Anzeigepflicht nach § 32 MessEG seit dem 19.04.2016 (Stand: 12.05.2016)§ 32 Abs. 1 MessEG fordert u. a.: „Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst, hat die betroffenen Messgeräte dernach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen.“Wer ist verpflichtet, die Anzeige vorzunehmen?

• Verpflichtet zur Anzeige ist, wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchen Messgeräten erfasst.

• Verwender ist derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Kontrolle über die Funktionen des
Messgerätes (Funktionsherrschaft) hat. Ein „Verwenden“ liegt nur dann vor, wenn das Messgerät zu einem der vom Gesetz genannten Zwecke eingesetzt werden soll (siehe auch 3.: Welche Messgeräte müssen angezeigt werden?)

• Bei Versorgungsmessgeräten im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG3) (Gas, Wärme, Elektrizität) sowie bei Haushaltswasserzählern am Hauptanschluss kann z. B. davon ausgegangen werden, dass der Messstellenbetreiber (gem. § 21b EnWG) der Verwender des Messgerätes ist.

• Messdienstleister, die im Auftrag des Verwenders Messwerte von Messgeräten erfassen (z. B. für die Abrechnung bei Versorgungsmessgeräten), sind verpflichtet, auch die Anzeige nach § 32 MessEG vorzunehmen. Es ist daher keine gesonderte Beauftragung durch den Verwender für die Abgabe der Anzeige erforderlich. Verwender von neuen oder erneuerten Messgeräten können sich gem. § 32 Abs. 1 Satz 3 MessEG entlasten, indem sie bei Nachfrage durch die Eichbehörde den Nachweis führen, dass sie mit einem Dritten (dem Messdienstleister) eine Vereinbarung getroffen haben, die (auch) die Erfassung von Messwerten beinhaltet.

• Als Verwender eines komplexen Messgeräts, das aus mehreren, von unterschiedlichen Personen bedienten Elementen besteht, ist in der Regel derjenige anzusehen, der das Auswertegerät betreibt, da dort der messtechnisch relevante Vorgang der Auswertung und Darstellung der Messergebnisse erfolgt. 7.2 Welche Angaben muss die Anzeige enthalten (Umfang der Anzeige)?
Anzugeben sind im Fall der „Einzelmeldung“ (beachten Sie bitte auch Nr. 7.3 und 7.4!) mindestens:

1. die Geräteart (=> eine Auswahlliste finden Sie auf der zentralen Anzeigeplattform)
2. der Hersteller
3. die Typbezeichnung
4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts , z. B.: => Jahr der Kennzeichnung: 2015
5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet.“

Unser Betrieb ist nach einer Schulung bei der Deutschen Gesellschaft fürsiegel-Fachberater Komfort Barrierefrei Gerontotechnik GGT nun zertifiziert als „Fachbetrieb KOMFORT barrierefrei“ und ist Inhaber eines Institutionskennzeichens IK590801269 für die direkte Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern. Bei uns wäre das z.B. bei Zuschüssen über die Pflegekassen für den Umbau des Bades bei Erleichterung einer Pflege.

Immer stärker beeinflusst wird der generationenübergreifende Umbau eines Bades von Smarthome-Lösungen. Automatische Regelungen der Heizung, Lichtautomatismen ect.

Im Folgenden sehen Sie Bilder einer Teilsanierung, die mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand eine Badewanne entfernt und eine Duschzone eingebaut hatte.

Übrigens: bauliche Maßnahmen werden durch die Pflegekasse bezuschusst, wenn ein Pflegegrad besteht und durch die Umbaumaßnahme im Wohnumfeld eine erhbeliche Verbesserung einhergeht.

Eine Verbesserung kann z.B. durch eine Reduzierung von Sturzgefahr, erhöhter Standsicherheit oder einen verminderten Pflegeaufwand, oder auch mit einer Erhöhung der Selbständigkeit des Nutzers eintreten.

Fachbetrieb

Zuhause fühlt man sich am wohlsten. Oftmals stehen gewachsene Hilfsnetze zur Verfügung, die dafür sorgen, dass der Verbleib im eigenen Heim lange erhalten werden kann.

Wenn da nicht das alte Bad mit dem hohen Wanneneinstieg wäre!?

Keine Sorge, wir können zügig innerhalb von 4 Arbeitstagen eine Teilsanierung vornehmen.

Aus dem Schiffsbau kommend sorgen Decorplatten für die Optik, die Sie nach Ihrem Geschmack auswählen.

In Ihrer neuen Duschzone erleichtern Duschsitz und Haltegriffe Ihren Alltag und mit einer neuen Thermostatarmatur ist das Wohlbefinden perfekt.

Von den Dekorplatten verarbeiten wir die der Firma HSK und der Firma Steinberg.

Badumbau

Auf dem Foto (aufgenommen auf einer Messe) können Sie grob sehen, wie ein Einbau einer Duschwanne statt der Wanne aufgebaut ist. Man sieht die alten Fliesen, die Füße der neuen Duschwanne und die Dichtelemente. Darüber in Holz die neuen Decorplatten, die später die alte Wand überdecken.

In unserem Geschäft können Sie die unterschiedlichsten Musterplatten für einen derartigen Umbau ansehen. Sie werden sehen, daß sich für jeden Geschmack etwas findet.

Ausstellung